EUROPÄISCHER EINSPRUCH PATENTBEREICH
Die Einlegung eines Einspruchs (innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung des europäischen Patents), um das Patent zentral für alle benannten Staaten widerrufen zu lassen, kann eine kosteneffiziente Alternative zu nationalen Rechtsstreitigkeiten sein, die im Gegensatz dazu Land für Land geführt werden.
Welche Vorteile hat ein europäischer Einspruch?
Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, widerruft das Europäische Patentamt das Patent in allen Ländern, in denen es erteilt wurde. Im Vergleich zur Alternative – individuelle Nichtigkeitsverfahren vor den Gerichten der einzelnen Länder – ist der zentrale Einspruch beim EPO auch kostengünstig. Unter Umständen können die Kosteneinsparungen im sechs- oder sogar siebenstelligen Bereich liegen.
Und selbst wenn der Einspruch beim Europäische Patentamt erfolglos bleibt, können Sie immer noch in jedem einzelnen Land Nichtigkeitsklagen einreichen.
Auch wenn das europäische Patent nicht vollständig widerrufen wird, sondern der Einspruch die Patentansprüche erfolgreich eingeschränkt hat, kann dies manchmal genauso effektiv sein, wie ein vollständiger Widerruf und ermöglicht die Herstellung, den Import oder den Verkauf der Produkte.
Darüber hinaus können Einspüche gegen europäische Patente anonym eingereicht werden.
Bei BALDER kombinieren wir einen wettbewerbsfähigen Stundensatz mit Fachwissen über Einspruchsverfahren und individuelle Lösungen. Wenn Sie ein europäisches Patent widerrufen lassen wollen und noch innerhalb der neunmonatigen Einspruchsfrist sind, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir werden Ihren Sachverhalt gerne überprüfen und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten.
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Mit der kombinierten internationalen Erfahrung von über zwei Jahrzehnten freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.