COMPUTERIMPLEMENTIERTE ERFINDUNGEN
Es stimmt, dass der Begriff Erfindung in diesem Fall keinen Sinn macht, da einer der immer wiederkehrenden Sätze im gewerblichen Rechtsschutz lautet, dass Computerprogramme nicht patentiert werden können, oder zumindest nicht in Europa. Viele dieser Erfindungen sind jedoch tatsächlich patentiert worden; darüber hinaus wurden mehrere Patente an Unternehmen erteilt, die sich ausschließlich mit der Programmierung von Softwarelösungen befassen. Und warum? Weil diese Erfindungen ein technisches Problem lösen und einen damit verbundenen technischen Effekt haben, der sie wiederum patentierbar macht.
Einer der wichtigsten Aspekte bei computerimplementierten Innovationen ist daher die Bestimmung des technischen Problems, das sie lösen, denn dies hat Auswirkungen auf die Patentierbarkeit. In vielen Fällen ist es schwierig herauszufinden, worin das Problem besteht, weshalb es unerlässlich ist, sich Hilfe zu holen. Gegebenenfalls ist es möglich, Ihre Software mit einem Patent, anstatt mit einer Softwarelizenz zu schützen.
Bei BALDER arbeiten mehrere IT- und Telekommunikationsingenieure, die die Patentierung zahlreicher computerimplementierter Erfindungen begleitet haben.
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Ihrer Softwarelösungen oder Lösungen mit einer großen Rechenkomponente patentierbar sein könnte, wenden Sie sich jederzeit gerne an uns, und wir können Ihnen dabei helfen, herauszufinden, ob Sie ein Patent anmelden sollten bzw. finden alternativ den besten Schutz für Ihre Lösung.
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Mit der kombinierten internationalen Erfahrung von über zwei Jahrzehnten freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.