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PPH-Programm in Brasilien (Patente)

Aktuelle Informationen über die Prüfung von Erfindungen transgener Pflanzen, Zwangslizenzen für Patente und Phase III des PPH-Programms in Brasilien

Nachfolgend ein kurzes Update zu den jüngsten Entwicklungen:

(I) Die Prüfung von Patentanmeldungen im Zusammenhang mit transgenen Pflanzenerfindungen wurde vom brasilianischen Patentamt bis zur erneuten Prüfung der technischen Mitteilung Nr. 1/2022 ausgesetzt, in der die von den Patentprüfern zu befolgenden internen Richtlinien festgelegt sind.

Da es an klaren Leitlinien für die Bewertung der Patentierbarkeit dieser Art von Erfindungen mangelt, und nach einer öffentlichen Konsultation, bei der interessierte Kreise Vorschläge unterbreitet haben, wird erwartet, dass das BRPO in Kürze eine neue Technische Mitteilung mit überarbeiteten Leitlinien für die Prüfung herausgibt, woraufhin die Prüfung der Anträge wieder aufgenommen wird.

(II) Der brasilianische Nationalkongress hat kürzlich beschlossen, die teilweisen Vetos des brasilianischen Präsidenten gegen das Gesetz Nr. 14.200/2021 zur Änderung von Art. 71 des brasilianischen Gesetzes über gewerbliches Eigentum betreffend Zwangslizenzen aufrechtzuerhalten.
Dementsprechend ist der Patentinhaber im Falle von Zwangslizenzen nicht verpflichtet, Informationen, biologisches Material, Daten und Dokumente weiterzugeben, die für die Herstellung des Patentprodukts relevant sind. Ebenso dürfen Zwangslizenzen nicht per Gesetz erteilt werden. Schließlich wird der aufgrund von COVID-19 ausgerufene öffentliche Notstand für die Zwecke der Zwangslizenzierung nicht berücksichtigt (das Gesundheitsministerium hatte zuvor das Ende des COVID-19-Notstands erklärt).

(III) Gemäß der Phase III des derzeit in Brasilien geltenden Pilotprogramms „Patent Prosecution Highway“ (PPH) soll das brasilianische Patentamt im Jahr 2022 bis zu 800 Anträge auf Erteilung von Patentschutz im Rahmen des PPH annehmen. In diesem Sinne ist die Grenze von 150 Fällen für Anmeldungen nach Sektion H der Internationalen Patentklassifikation (die u.a. elektrische und Telekommunikationserfindungen umfasst) bereits erreicht.

PPH-Anträge für Erfindungen anderer Sektionen der IPC sind nach wie vor möglich, aber interessierte Anmelder sollten bedenken, dass die entsprechende Obergrenze von 150 Fällen für die anderen Sektionen der IPC jederzeit erreicht werden kann.

Wenn Sie weitere Informationen zu einem dieser Themen benötigen, lassen Sie es uns einfach wissen, wir freuen uns auf Ihre Anfrage!