
Nichtigkeit und Verfall von Marken in Spanien
Bei der Nichtigkeits- und Verfallsklage von Marken in Spanien gibt es wichtige Änderungen in Spanien!
Bárbara Hernández, Rechtsanwältin bei BALDER, hebt die wichtigsten Punkte in ihrem Artikel in CincoDías – El Pais hervor.
Seit fast sechs Monaten sind die Nichtigkeits- und Verfallsverfahren für Marken auf das spanische Patent- und Markenamt übertragen worden. Die Markenvertreter und -anwälte und die Juristen der Abteilung für den administrativen Verfall und die Nichtigkeit haben Seite an Seite gearbeitet und in einem fließenden und kooperativen Dialog die Entwicklung dieser Verfahren vorangetrieben und gemeinsam gelernt. Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass diese Änderung die Verwaltung von Markenrechten erheblich begünstigen und insbesondere die Verwaltung von Markenrechten in Spanien verbessern kann.
Die Höhepunkte dieser Änderungen sind:
* Die Nichtigkeit und der Verfall von Marken unterliegen nun der Kontrolle der SPTO, wodurch die Verfahren schneller und kostengünstiger werden.
* Die SPTO hat eine spezialisierte Abteilung und ein Online-System eingerichtet, um die neue Arbeitsbelastung zu bewältigen.
* In den ersten sechs Monaten sind bereits mehr als 100 Anträge eingegangen, was die Nachfrage nach diesen neuen Verfahren zeigt.
* Die Bearbeitungszeiten werden beschleunigt, wobei Anträge und Nachweise innerhalb weniger Wochen an die Eigentümer übermittelt werden.
* Ziel ist es, Entscheidungen innerhalb von 20 Monaten zu treffen, ein Zeitrahmen, der mit dem des vorherigen Systems vergleichbar ist.
Lesen Sie den vollständigen Artikel hier: https://cincodias.elpais.com/cincodias/2023/06/27/legal/1687850161_307073.html
Wenn Sie weitere Fragen zu diesen neuen Verfahren haben, zögern Sie bitte nicht, unser BALDER-Team zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.