Europäisches Patentamt (EPA) neue Amtsgebühren

Im Anschluss an den im Amtsblatt vom Januar 2022 veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2021 hat das EPA eine Erhöhung einiger Amtsgebühren ab dem 1. April 2022 angekündigt.

Erhöhung der Amtsgebühren beim Europäischen Patentamt ab 1. April 2022

Gemäß dem im Amtsblatt vom Januar 2022 veröffentlichten Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2021 hat das EPA eine Erhöhung einiger Amtsgebühren zum 1. April 2022 angekündigt.

Auch wenn diese Erhöhung recht gering ausfällt, kann es ratsam sein, die Zahlung ausstehender Amtsgebühren (z. B. Aufrechterhaltungsgebühren, die bis zu drei Monate im Voraus gezahlt werden können) oder sogar die Einreichung neuer Anmeldungen vor diesem Datum in Erwägung zu ziehen, um einige Einsparungen zu erzielen.

Die neuen amtlichen Gebühren sind abrufbar unter